Hallo,
Meine Freundin ist Schwanger und der Vater geht recht negativ an die Sache heran. Nun ist sie total am Boden zerstört, möchte aber das Kind nicht abtreiben.
Sie hat mich gefragt ob ich das Kind nach der Geburt aufziehen würde. Wie sieht es rechtlich aus, kann ich das alleinige Sorgerecht bekommen und es als mein eigenes Kind aufziehen? Kann sie in der Geburtsurkunde mich als Mutter und meinen Mann als Vater des Kindes angeben? Ist das überhaupt erlaubt? Ich möchte das das Kind lebt. Ich habe mich schon nach anonyme Geburt u. ä. erkundigt, aber das will sie nicht.
Ich hoffe sie können mir helfen vernünftig damit umzugehen.
Lg
von
Janeyscha
am 28.08.2018, 22:33
Antwort auf:
Kind nach der Geburt Freundin abgeben
Hallo,
in der Geburtsurkunde Sie angeben? Nein, wie soll denn das gehen? Sie können mit dem Jugendamt klären, ob das Kind in Pflegschaft zu Ihnen möchte (wenn Ihre Freundin sich nicht nach der Geburt umentscheidet) u später mit dem JA klären, ob Sie das Kind adoptieren können.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2018
Antwort auf:
Kind nach der Geburt Freundin abgeben
ihr müsst das dringend mit dem jugendamt vor der geburt klären. du könntest das kind als pflegekind aufnehemn zur dauerpflege. später könntet ihr über adoption sprechen. dann müsste sie ihre rechte komplett abtreten...
von
mellomania
am 29.08.2018, 08:24