Hallo, wir werden in den nächsten Tagen den Kaufvertrag für ein Haus in der Nachbarstadt unterschreiben und vermutlich im November oder Dezember umziehen. Da wir beide berufstätig sind geht meine Tochter (3,5 Jahre) 45 h/Woche in den KiGa und soll das auch weiterhin tun. Ich habe schon angefangen sämtliche KiGä anzurufen, da der Wechsel jedoch mitten im Kindergartenjahr stattfinden soll, hat man mir ein Chance auf einen Platz als sehr gering bescheinigt, nämlich dann, wenn zeitgleich ein Kind umzieht. Den 6er im Lotto hatte ich schon als mein Kind mit 1 einen Platz mitten im Jahr hatte, den werde ich wohl kaum noch mal bekommen ;-) Wie sieht es rechtlich aus, eigentlich habe ich ja einen Rechtsanspruch? Habe ich den auch, wenn ich mitten im Jahr zuziehe gegenüber der Stadt? Besteht der auch für 45 h/Woche, da ich vollzeit arbeiten gehe und gilt die 5 km-Grenze die jetzt das Kölner Amtsgericht festgelegt hat auch für Ü3? Alternative wäre, das Kind noch bis nächstes Jahr im alten KiGa zu lassen und entsprechend zu fahren. Habe ich hier Möglichkeiten finanziell unterstützt zu werden? Danke und mfG
von paperagio am 31.07.2013, 13:15