Frage: Kein Hortplatz - Kündigen?

Meine Große (5 J.) wird Sep. eingeschult. Leider bekommen wir keinen Hortplatz (auch keine privat Betreuung) und mein AG weigert sich meine Stunden zu reduzieren. Ich stehe bis mind. Ende Sep. unter "besonderen Kündigungsschutz", weil ich bei den BR-Wahlen dieses Jahr im Wahlvorstand bin. Wenn ich aber kündige, werde ich für 3 Monate vom Arbeitsamt gesperrt bzw. würde ich kein Arbeitslosengeld erhalten, weil ich keine Betreuung (nach der Schule) für die Große habe (nicht vermittelbar). Gibt es wie beim Kindergartenplatz ein Recht auf einen Betreuungsplatz nach der Schule? Es ist keine Ganztagsschule.

Mitglied inaktiv - 14.03.2006, 21:08



Antwort auf: Kein Hortplatz - Kündigen?

Hallo, nein. Aber vielleicht kann sie (zumindest im ersten Jahr) nachmittags noch im kiGa betreut werden? Oder ein Jahr später einschulen? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2006



Antwort auf: Kein Hortplatz - Kündigen?

Tja... da gibt es doch noch mehr Alternativen! Aupair oder Tagesmutter z. B. Oder frage in der Schule, ob es Eltern gibt, die so etwas machen würden oder hänge dort einen zettel an das schwarze Brett! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 15.03.2006, 14:20



Antwort auf: Kein Hortplatz - Kündigen?

Für ein Aupair fehlt uns das Geld und die Räumlichkeiten.

Mitglied inaktiv - 15.03.2006, 20:13



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