Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich Besuchsrecht.
Meine Halbschwester, mit der ich seit geraumer Zeit streit habe, möchte nun per Anwalt ein Besuchsrecht für meinen 2 jährigen Sohn einklagen.
Sie hatte jedoch keinen Regelmäßigen Kontakt zu ihm, wenn es viel wahr hat sie ihn vielleicht 3 mal im Jahr gesehen. Da wir ca. 70 km auseinander Wohnen.
Zudem ist sie depressiv und wurde 12 Monate ( davon 9 Monate geschlossene Abteilung) wegen Suizidversuchen behandelt.
Jetzt hat sie sich in den Kopf gesetzt ein Besuchsrecht ein zu klagen.
Wie verhält sich das nun?
Hat sie überhaupt ein Recht dazu?
Vielen Dank.
LG
von
Arwen2808
am 05.01.2012, 18:11
Antwort auf:
Kann meine Halbschwester Besuchsrecht einklagen???
Hallo,
Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es vor den Gerichten jedoch kaum, ein Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern/ Verwandten braucht.
ich würde dem gelassen entgegensehen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2012
Antwort auf:
Kann meine Halbschwester Besuchsrecht einklagen???
Also ein Recht hat sie denke ich nicht.
Wenn sie regelmäßig und häufig Kontakt gehabt hätte, dann hätte sie vielleicht eine Chance, wenn sie einen netten Richter erwischt. Ich denke aber dass sie keine wirklichen Aussichten auf Erfolg hat.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 05.01.2012, 21:13