Hallo, mein Mann und ich bekommen jetzt Anfang Mai Nachwuchs. Ich möchte für die ersten 12 Lebensmonate Elterngeld beantragen. Mein Mann kann noch nicht sagen, ob er die Partnermonate nehmen kann/möchte, tendiert aber wenn überhaupt eher zum 13. und 14. Lebensmonat. Kann man diese Partnermonate unabhängig von meinem Antrag stellen? Welche Berechnungsgrundlage wird für die Partnermonate im 13. und 14. Lebensmonat hergenommen? Sind hier nicht eher die Gehaltsbescheinigung zwölf Monate vor Inanspruchnahme der Partnermonate relevant? Viele Grüße
von hasinelli am 23.04.2012, 12:11