Als Angestellter im Öffentlichen Dienst habe ich einen Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Rückkehr aus meiner Elternzeit, nicht aber auf den selben. Ich befürchte, dass mein Chef, mit dem ich auf Kriegsfuß stehe, die Gelegenheit nutzen würde, während meiner Elternzeit einen Nachfolger auf meinem Posten zu installieren und mich in eine andere Abteilung am selben Ort zu versetzen. Frage: Darf mich mein Chef während der Elternzeit versetzen? Wann würde eine Versetzung wirksam? Ich vermute, erst dann, wenn ich zurückkehre, richtig? Nachdem der Chef in ein paar Monaten geht und ich mich mit seinem Nachfolger viel besser verstehe, hoffe, ich, dass der neue kooperativer wäre als der alte Chef und mir dann eine Versetzung erspart bliebe.
von Bima am 17.02.2014, 13:06