Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Hallo Frau Bader, ich bin verh. und habe zwei Kinder (4J./ 15J.) und mein Mann und ich gehen beide Vollzeit arbeiten. Mein Großer ist vor vier Wochen zu seinem Papa gezogen und somit muss ich Unterhalt zahlen. Wir möchten gerne noch ein Kind, und ich würde dann gerne aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten, wir leben auf dem LAnd, 2 JAhre daheim bleiben und das Elterngeld aufteilen. Ich würde ca 1100€, also 550€ pro Monat bekommen. Ab zwei Jahre ist die Betreung gesichert, und ich würde wieder Vollzeit arbeiten gehen. Nun sagt aber das Jugendamt, ich kann nur ein Jahr daheimbleiben, damit ich dann wieder vollen Unterhalt zahlen kann. MEin Frage erstens ist dasso richtig, das das Jugendamt, das bestimmt und zweitens in wie weit bin ich in Elternzeit Unterhaltspflichtig, auch in vollem Rahmen oder mindert sich der dann? BIn momentan ziemlich verzweifelt, wie das dann alles gehen soll! Danke für die Antwort lg

von annalena_24 am 13.01.2014, 09:37



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Hallo, Sie können EZ machen, solange Sie wollen, müssen aber trotzdem der Unterhalspflicht nachkommen Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2014



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Solange Du Deiner Unterhaltspflicht nachkommst wird Dir niemand die Länge der Elternzeit vorschreiben können. Natürlich bist Du in dieser unterhaltspflichtig; Dein großes Kind kann ja nichts dafür, und wenn es weiterhin zu Hause leben würde müßte es ja auch essen... Warum planst Du denn ein weiteres Kind wenn die Versorgung der vorhandenen schon Schwierigkeiten macht?

von Andrea6 am 13.01.2014, 09:56



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Hallo Andrea6, es macht kein Problem in der jetztigen Situation mein Kind zu versorgen, wir gehen beide Arbeiten, es geht nur um die Situation in der Elternzeit, da man da ja bekanntlich weniger zur Verfügung hat und in meiner zweiten Elternzeit , wo mein Großer noch bei mir war, mussten wir uns ja auch einschränken, bis ich wieder arbeiten ging. Und man sollte davor wissen, was kommt und nicht danach vor vollendete Tatsachen stehen, deswegen meine Frage!

von annalena_24 am 13.01.2014, 10:19



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Nun, dann schränkt Ihr Euch eben wieder ein. Und wenn Dein Mann arbeiten geht sollte es ja kein Problem sein, den Unterhalt zu leisten. Wenn Ihr eine Familie seid ist es ja nun egal, aus welchem Topf das Geld kommt... Warum schriebst Du dann "ziemlich verzweifelt"?

von Andrea6 am 13.01.2014, 10:53



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

weil ich die Hauptverdienerin bin und mein Mann wesentlich weniger bekommt wie ich, mich die ganze Situation momentan einfach überfordert, da wir uns 10 jahre lang für meinen Großen hintenangestellt haben, er hat ein sehr zeit und kostenintensives Hobby. Vielleicht bin einfach auch nur enttäuscht, das es jetzt so ist und mein Großer den für ihn leichteren Weg geht, wo er mehr Vorteile für sich sieht. Nicht falsch verstehen, ich liebe mein Kind und hab es gern getan, aber mein Ex hat sich nie darum gekümmert, weder zeitlich noch vom Geld her, und naja ich werd s schon schaffen, hab bis etz alles geschafft.

von annalena_24 am 13.01.2014, 11:08



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Na, vielleicht sollte dann eher der Mann in Elternzeit gehen...

von Andrea6 am 13.01.2014, 11:16



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Allerdings mußt Du Deiner Unterhaltspflicht nachkommen oder Dein Mann muß Elternzeit nehmen. LG Peeka

von peekaboo am 13.01.2014, 11:20



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Dann würde es finanziell besser sein, wenn Dein Mann die Elternzeit nimmt. So viel netto kannst Du aber auch wieder nicht haben, wenn "nur" 1100€ an Elterngeld rauskommen. Und Dein Mann hat noch viel weniger ? Der Unterhalt vom Großen muss auf jeden Fall bedient werden, aber bei Deinem Netto wird das selbst mit arbeiten eng für dann drei Kinder.

von Sternenschnuppe am 13.01.2014, 11:40



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Wenn ich arbeite wird es nicht eng, habe ca 2100Netto, also Elterngeld zw. 1100 -1300 auf die Schnelle gerechnet, mein Mann hat aber ca 600-700 weniger, hab auch ihn grad mal ausgerechnet. wären ca 850€ Elterngeld, Aber man hat ja auch seine ZAhlung zu leisten, Miete, Versicherungen, Kredit oder habt ihr die alle nicht, deswegen rechne ich lieber zuvor, als wenn es danach einfach nicht aufgeht. Und ich weiß das andere finanziell wesentlich schlechter gestellt sind und es auf die Reihe bekommen, deswegen möchte ich die Diskussion auch abbrechen, da ich niemanden zu nahe treten möchte, der schlechter dasteht und sagt, he die Frau spinnt doch, anderen gehts viel schlechter. Für mich war es wichtig zu wissen, was das Jugendamt darf, aber danke für eure Antworten und das mit meinem MAnn da werd ich mal drüber nachdenken

von annalena_24 am 13.01.2014, 12:03



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

1365€ an Elterngeld bei einem Jahr. Bei dem Netto schaut das ja schon anders aus, und da das Kind noch nicht einmal gezeugt ist, kann man jetzt was auf die Seite legen um ein Jahr Elternzeit genießen zu können. Dann dürfte das doch passen. Ich finde es gut, dass Du Dir vorher Gedanken machst, machen hier leider die wenigsten. Und wer weiss, Dein Sohn wohnt 4 Wochen bei seinem Vater, da ist noch Spaßprogramm angesagt. Noch,..... er wäre nicht der erste der erkennt dass Regeln gar nicht so schlecht sind und wieder zurückzieht.

von Sternenschnuppe am 13.01.2014, 12:16



Antwort auf: Kann das Jugendamt die Länge der Elternzeit bestimmen?

Du bist ne liebe,danke ich hoffe auch das er wieder kommt ich vermisse ihn voll. Da muss ich ja gleich wieder weinen, war so stolz, das ich die letzten Tage so tapfer war.

von annalena_24 am 13.01.2014, 12:30



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