Meine Situation ist folgende: befristeter Arbeitsvertrag bis 30.9., errechneter Mutterschutz ab 6.12., pflichtversichert bei gestzl. KKV. Meine Frage: nach § 192 SGB5 haben Pflichtversicherte einen Anspruch auf Weiterversicherung während der Elternzeit. Wie sieht das in meiner Situation aus? Ich wollte mich für die zwei Monate bis Beginn Mutterschutz arbeitslos melden (KV ist dann durch Arbeitsamt abgedeckt) - anschließend erhalte ich Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes von KV. Was passiert nach den 8 Wochen nach der Geburt: ich möchte gern Elternzeit nehmen, bin ja aber ohne feste Anstellung. Bin ich trotzdem weiter bei der KV (kostenlos) versichert? Mein Mann ist übrigens privat versichert, so dass das Kind auch privat evrsichert werden muss. Danke für Ihre Antwort. Kati
Mitglied inaktiv - 19.09.2002, 11:09