Sehr geehrte Frau Bader,
ich komme aus Algerien und wohne in deutschland seit 18-01-2013
ich bin verheiratet , mein Mann hat die Deutschangehörigkeit und ich besitze einen Aufenthaltstitel 30 gültig bis 24-11-2015
Jetzt bin ich schwanger in 09. Monat und habe keine Arbeit , mein Mann arbeitet 40 stunden pro Woche
meine Frage ist: kann ich Elterngeld bekommen?
Auf eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen grüßen
frau Imane
von
imane -255
am 02.12.2014, 23:11
Antwort auf:
ich bin ausländerin , kann ich elterngeld bekommen?
Hallo,
Ausländerinnen und Ausländer haben einen Anspruch, wenn ihr Aufenthalt in Deutschland nach der Art ihres Aufenthaltstitels und ihres Zugangs zum Arbeitsmarkt voraussichtlich dauerhaft ist. Wer eine Niederlassungserlaubnis besitzt, erfüllt diese Voraussetzungen ohne Weiteres. Wer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, erfüllt die Anspruchsvoraussetzungen nur
dann, wenn sie oder er auch zur Erwerbstätigkeit in Deutschland
berechtigt ist oder war. Erst nach einem Aufenthalt in Deutschland von drei Jahren kann Elterngeld erhalten, wer eine Aufenthaltserlaubnis in Härtefällen, zum vorübergehenden Schutz, bei Aussetzung der Abschiebung oder wegen des Bestehens von Ausreisehindernissen besitzt.
Kein Elterngeld erhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Höchstzeitraum besitzen. Bei diesen Personen wird von Gesetzes wegen ebenso von einem vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen wie bei Personen, die als Asylbewerberin oder Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung besitzen oder sich nur geduldet im Bundesgebiet
aufhalten. Auch eine erlaubte Erwerbstätigkeit führt in diesen Fällen nicht zu einem Anspruch auf Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2014
Antwort auf:
ich bin ausländerin , kann ich elterngeld bekommen?
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von
peekaboo
am 03.12.2014, 11:21