Guten Tag!
Sehr geehrte Frau Bader,
ich brauche einmal Hilfe in der Frage Elterngeld und zwar...Ich habe 23.04.2017 meine Tochter bekommen,Elternzeit habe ich für 2 Jahre genommen...ab dem März 2017-April 2018 kriege ich Elterngeld(730)...Ab Juni 2018 möchte gerne auf 450 Basis anfangen zu arbeiten...Zunächst planen wir zweiten Kind,der 2019 kommen könnte...Wie viel würde ich dann Elterngeld für den zweiten Kind bekommen??ich hoffe es ist gut zu verstehen ....
Mit freundlichen Grüßen
von
Anna26
am 10.03.2018, 13:08
Antwort auf:
Hilfe Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018