Hallo!
Mein verlobter und ich wollen nicht heiraten, obwohl es fürs kind ja besser ist. aber wir wollen es einfach nicht.
Ist es denn irgendwie möglich das das kind trozdem beide nachnamen bekommt? und ich habe davon gehört das der vater einen adoptionsantrg stellen kann. was bedeutet das denn nun genau? gibt es sonst noch etwas auf das unverheiratete werdende eltern achten müssen? durch die ganzen bücher die ich bisher gelesen habe steige ich nämlich nciht durch.
vielen dank schon mal im vorraus kathie
Mitglied inaktiv - 17.10.2000, 13:49
Antwort auf:
Heiraten - Nein_ , aber was ist mit dem nachnamen vom kind?
Liebe Kathie,
es gibt verschiedene Möglichkeiten:
1. Der Name der Mutter
2. Der Name des Vaters
Ein Doppelname geht nicht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.10.2000
Antwort auf:
Heiraten - Nein_ , aber was ist mit dem nachnamen vom kind?
Was ganz sicher geht, ist dass das Kind den Namen des Vaters bekommt. Das haben wir so gemacht. Wir hatten das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt beantragt. Das Kind kann aber auch dann den Namen des Vater tragen, wenn der NICHT das Sorgerecht hat.
Mitglied inaktiv - 17.10.2000, 21:22
Antwort auf:
Heiraten - Nein_ , aber was ist mit dem nachnamen vom kind?
Also da es das gemeinsame Sorgerecht jetzt auch bei Nichtverheiraten gibt, erübrigt sich ja wohl die Adoption. Auch erbrechtlich sind nichteheliche Kinder ehelichen gleichgestellt.
Meine Meinung: Doppelnamen sind schrecklich, nehmt doch einfach den schöneren Nachnamen bzw. den der besser zu Eurem favorisierten Vornamen paßt !
Gruß, Jenny
Mitglied inaktiv - 18.10.2000, 21:38