Sehr geehrte Frau Bader, Meine 29. und 30. ssw verbrachte ich wegen vorzeitiger Wehen bzw. drohender Frühgeburt im Krankenhaus.Mein Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zur Betreuung meines 2jährigen Kindes wurde für die Zeit des Klinikaufenthaltes bis einschließlich der 36. Ssw genehmigt.(Ich bin alleinerziehend und ledig.)Die Krankenkasse beteiligt sich an den Betreuungskosten für 8 Stunden tägl. mit 7,50Euro, also 60 Euro für eine selbstbeschaffte Hilfskraft. Nun meine Frage. Ist es sinnvoll,die Aushilfe auf mehrere Personen zu verteilen, um irgendwelche steuerlichen Nachteile zu vermeiden? Gibt es Grenzen bei dieser Art "Hinzuverdienst"? Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus. Sabine
Mitglied inaktiv - 03.08.2005, 14:38