Liebe Frau Bader, könnten sie mir den Wortlaut des §199 der RVO, indem verankert ist, dass es keine zeitliche Begrenzung für die Haushaltshilfe gibt, schreiben? Und sollte ich den erneuten Antrag direkt mit einem Anschreiben versehen, indem ich mich darauf berufe? Oder soll ich es auf eine Ablehnung ankommen lassen und erst dann, im Widerspruchsfall zu diesem Mittel greifen? Was meinen Sie? Vielen Dank, Sandra
Mitglied inaktiv - 10.10.2001, 09:58