Hallo Frau Bader,
Ich habe folgendes Anliegen in der Hoffnung, dass Sie mir helfen können.
Ich befinde mich derzeit in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, also 20 Std/Woche beim meinem alten Arbeitgeber nach meiner einjährigen Elternzeit.
Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 21.10.2015.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob mir das vertraglich vereinbatrte Weihnachtsgeld für dieses Jahr zusteht. Bisher wurde immer zum 1.11. eines Jahres diese Sonderzahlung gemacht.
Außerdem habe ich noch meinen gesamten Jahresurlaub (25 Tage) nicht in Anspruch genommen? Die Frage dazu: habe ich Anspruch auf Auszahlung?
Vielen Dank für Ihre Auskunft im Voraus.
Rnadja
von
Rnadja
am 14.07.2015, 21:13
Antwort auf:
Habe ich Ansprüche auf Weihnachtsgeld und Auszahlung vom Urlaub?
Hallo,
inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird.
Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat.
In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab.
Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2015