Liebe Frau Bader, ich habe mich vor einiger Zeit schon mal an Sie gewandt. Jetzt sind aber noch ein paar Fragen aufgetaucht. Die Elternzeit für mein erstes Kind endet am 23.09.2006. Der Mutterschutz für meine Schwangerschaft beginnt am 16.10.2006. Ich habe mich entschieden in dieser Zeit arbeiten zu gehen. Jetzt meine Fragen: Habe ich Urlaubsanspruch, wenn ja für welchen Zeitraum? Fließt mein Einkommen in dieser Zeit in die Berechnung des Muttersschaftsgeldes mit ein? Habe irgendwo gelesen ich müßte vor dem Mutterschutz 13 Wochen gearbeitet haben damit ich Anspruch auf den AG-anteil habe?! Und noch eine Frage die meinen Eltern sehr am Herzen liegt: Kann mein Arbeitgeber mich aufgrund meiner neuen Schwangerschaft kündigen? Ich denke nein. Habe doch in Schwangerschaft und Elternzeit und danach noch 3 Monate Kündigungsschutz. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Jana
Mitglied inaktiv - 08.05.2006, 09:42