Frage: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Liebe Frau Bader, ich habe mich vor einiger Zeit schon mal an Sie gewandt. Jetzt sind aber noch ein paar Fragen aufgetaucht. Die Elternzeit für mein erstes Kind endet am 23.09.2006. Der Mutterschutz für meine Schwangerschaft beginnt am 16.10.2006. Ich habe mich entschieden in dieser Zeit arbeiten zu gehen. Jetzt meine Fragen: Habe ich Urlaubsanspruch, wenn ja für welchen Zeitraum? Fließt mein Einkommen in dieser Zeit in die Berechnung des Muttersschaftsgeldes mit ein? Habe irgendwo gelesen ich müßte vor dem Mutterschutz 13 Wochen gearbeitet haben damit ich Anspruch auf den AG-anteil habe?! Und noch eine Frage die meinen Eltern sehr am Herzen liegt: Kann mein Arbeitgeber mich aufgrund meiner neuen Schwangerschaft kündigen? Ich denke nein. Habe doch in Schwangerschaft und Elternzeit und danach noch 3 Monate Kündigungsschutz. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Jana

Mitglied inaktiv - 08.05.2006, 09:42



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Hallo, 1. Urlaubsanspruch haben Sie für die Monate, in denen Sie gearbeitet haben 2. Es zählt der Verdienst für die letzten gearbeiteten 13 Monate, evtl. also vor und nach dem letzten EU, Anspruch haben Sie aber ganz normal 3.Bis nach 4 Mo, nach der Geburt kann er es nur mnit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2006



Antwort auf: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

2 Dinge kann ich beitragen. Für jeden Monat, der nicht VOLL Elternzeit ist, hast Du´volen Urlaubsanspruch.. = auf jeden Fall für Sept-Dez. 06, die Du auch schon vor beginn des MuSchu nehmen kannst. Kündigungsschutz hat Du in der SS komplett, außer du KLAUST GOLDENE LÖFFEL. Nach der EZ hast Du keinerlei Kündigungsschutz mehr... aber... Du bist ja SS :-) Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 08.05.2006, 15:23



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