Frage: HILFE! Elternzeit, MuSchu, ALG1

Hallo Frau Bader, jetzt habe ich einen Riesenschreck beim Lesen der unteren Anworten bzgl. "Arbeitslos und Elterngeld" bekommen. Folgende Situation: Mein Mann (Lehrer) wird VOR den Sommerferien entlassen und bezieht für diese 6 Wochen ALG1 (so wird in Hessen mit angestellten Lehrern verfahren). Ich habe Anfang Juni ET und bin dann Juni + Juli im Muschu. Danach gehe ich in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ca. zwei Wochen lang werde ICH Elterngeld beziehen und ER ALG1 (ist also weiter arbeitsuchend). Geht das? Und wenn er keinen neuen Vertrag bekommen sollte (man weiß ja nie): Kann ich dann trotzdem die Elternzeit nehmen und er bezieht parallel weiter ALG1? Oder geht das gar nicht, weil wir ja quasi beide daheim wären? Sehr besorgte Grüße, Annette

Mitglied inaktiv - 09.02.2009, 19:41



Antwort auf: HILFE! Elternzeit, MuSchu, ALG1

Hallo, man muss doch folgendes unterscheiden: steht er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung oder nicht? Wenn nein, bekommt man auch kein ArbG I (in dem Fall unten ging es um ArbG II). Wenn er dem ARbeitsmarkt zur Verfügung steht, ist es kein Problem. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2009



Antwort auf: HILFE! Elternzeit, MuSchu, ALG1

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Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 12:17



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