Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe heute eine Auskunft von meiner Sachbearbeiterin der EG-Stelle erhalten, die zwar für mich sehr schön wäre, die ich aber noch nicht so ganz glauben kann. Fakten: - Unser erstes Kind wurde am 08.08.2018 geboren, EZ habe ich für 3 Jahre angemeldet bei Bezug von Basis-Elterngeld - Stichtag für unser zweites Kind ist der 07.09.2019. Somit will ich die EZ für unsere Tochter zum 26.07. beenden, um ab dem 27.07.19 wieder Mutterschaftsgeld zu erhalten. Meiner Meinung nach würde das aber auch bedeuten, dass ich nur bis zum 07.07.19 Elterngeld erhalte, da ich den nächsten Lebensmonat ja nicht mehr voll in EZ bin. - Die Sachbearbeiterin meinte nun aber, dass ich ganz normal bis zum 07.08.19 Elterngeld für meine Tochter beziehen würde, dann Mutterschaftsgeld und anschließend Elterngeld für den Bauchzwerg in der bisherigen Höhe zuzüglich Geschwisterbonus, was insgesamt mehr als 1.900,-- Euro betragen soll. Ist die Auskunft so richtig? Wird Elterngeld nicht bei 1.800,-- Euro gedeckelt und kann ich wirklich (wenn ich auch nur wenige Tage) gleichzeitig EG und Mutterschutzgeld beziehen? Vielen Dank für Ihre Mühe!

von KielSprotte am 15.03.2019, 09:43



Antwort auf: Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

Hallo, Sie beenden am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit. Damit endet dann auch der Elterngeldanspruch. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2019



Antwort auf: Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

Ja grundsätzlich möglich, wäre aber in den allermeisten Fällen dämlich. Beendest du die EZ zum neuen Mutterschutz, lebt dein eigentlicher Vertrag wieder auf. Läuft dieser über 40 Stunden die Woche, enden die Voraussetzungen für EG. Du bekommst also gar kein EG mehr. Den wie wir alle wissen, Voraussetzung für Eg ist das man nicht mehr wie 30 Stunden die Woche arbeitet. Mutterschutz gilt wie Arbeiten. Arbeitest du normalerweise nicht mehr wie 30 Stunden, bekommst du zwar EG und Mutterschutzgeld, das Mutterschutzgeld wird aber weil Einkommen, mit dem EG verrechnet. Da Mutterschutzgeld in den meisten Fällen höher wie EG, bleibt dir im besten Falle 300 € Mindestsatz beim EG. Mein Rat wäre, auch in Hinblick darauf das es Kinderbetreuung usw leichter macht, dein Mann übernimmt deinen letzten Lebensmonat EG. Sofern ihr es euch leisten könnt. Du beendest also das EG zum 7.7, dein Mann nimmt EG mindestens von 8.07-7.09, sofern er noch kein EG bezogen hat. Er könnte auch noch den 3ten Monat dran hängen. Was noch besser wäre. Hat er bereits schon EG bezogen, langt auch der eine Monat auf den du verzichtest. Er bekommt EG, Du Mutterschutzgeld, er ist auf jeden Fall in der anstrengenden Zeit vor der Geburt daheim, im besten falle auch in der ersten zeit nach der Geburt und kann dir das ältere Kind etwas abnehmen. Für Kind 2 kann er dann schauen ob und wann er dort EG und EZ nimmt. Für EG hat er dann ja wieder bis zum 14ten Lebensmonat des Kindes zeit.

von Felica am 15.03.2019, 10:04



Antwort auf: Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

Hallo Felica, danke für deine Antwort! EG-Bezug kommt für meinen Mann nicht in Betracht, da er selbstständig ist und selbst wenn er (offiziell) nur 30 Std./Woche arbeiten würde *räusper*, wird das in dieser Zeit erzielte Einkommen ja gegen das Elterngeld gerechnet und es würde nichts überbleiben. Hast du eine Ahnung, ob das neue Elterngeld inkl. Geschwisterbonus tatsächlich über 1.800,-- Euro liegen kann?

von KielSprotte am 15.03.2019, 10:17



Antwort auf: Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

Beendest Du wirklich zum neuen Mutterschutz, dann verfällt der ganze Lebensmonat, da Du den ja nicht in Elternzeit bist. Beendest Du die Elternzeit erst zum 07.08. ist der Lebensmonat voll und danach schließt nahtlos das Mutterschutzgeld an. Gutes Timing. Ist die Frage was Du Netto Du hast, schätze aber vom 27.7. - 07.08. würdest Du die 1800 nicht erreichen oder?

von Sternenschnuppe am 15.03.2019, 11:31



Antwort auf: Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

Also: Für mein Empfinden habe ich zwei Möglichkeiten: - EZ beim AG zum 26.07. beenden, um ab dem 27.07. wieder Mutterschaftsgeld zu erhalten. EG-Ende dann am 07.07. - EG bis 07.08., und Mutterschaftsgeld erst ab 08.08., wobei ich mir nicht sicher bin, ob ich auf die ersten Tage Muschu so einfach verzichten kann (es heißt ja immer „zu Beginn des neuen Muschu ist eine Kündigung der angemeldeten EZ möglich). Die Sachbearbeiterin meinte nun aber ich könnte beides haben: EG bis 07.08. und Mutterschaftsgeld ab 27.07.! Und das verstehe ich nicht so ganz. Rechnet sie vielleicht die fiktive AZ der 10 Tage auf den kompletten Monat um? Dann hätte ich (bei 38,50 Std./Woche) im Schnitt weniger als 30 Std.

von KielSprotte am 15.03.2019, 11:52



Antwort auf: Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

Ich kann mir nur vorstellen das die Sachbearbeiterin wirklich die Arbeitszeit über den kompletten Monat gerechnet hat. Sonst wie gesagt macht ihre Aussage keinen Sinn. Geschwisterbonus wird auf jeden Fall nicht auf den Höchstsatz von 1800 € angerechnet. Ob das auch für das EG eines anderen Kindes gilt, keine Ahnung. Evtl magst du das mal durchstöbern: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf

von Felica am 15.03.2019, 13:17



Antwort auf: Gleichzeitiger Bezug von EG und Mutterschaftsgeld möglich?

Doch. Höchstsatz EG 1800€ + Geschwisterbonus 10% (180€) = 1980€. War bei uns auch so, bis das älteste Kind 3 bzw. bei drei Kindern 6 Jahre wird.

von sneram am 15.03.2019, 14:12



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