Hallo Frau Bader, wir erwarten Ende Juli unser 2. Kind. Ich hatte in den letzten 12 Monaten ein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen von 500 Euro. Da das Elterngeld zur Zahlung unseres Lebensunterhaltes nicht ausreicht, würde ich gerne nach dem Mutterschutz wieder in Teilzeit von zu Hause aus arbeiten. Durch den Zuverdienst während der Elterngeldbezugszeit ergibt sich eine Differenz von unter 300 Euro zum vorherigen monatlichen Nettogehalt . Da diese Differenzsumme zur Berechnung des Elterngeldes in Betracht gezogen wird, würde mich interessieren, ob die Berechnung prozentual erfolgt (67% von der Differenzsumme = Elterngeld) oder ob die Berechnung pauschal erfolgt, d.h. der Mindestbetrag von 300 Euro gezahlt wird? Wenn eine prozentuale Berechnung erfolgt, erhalte ich dann auf die Differenzsumme auch den Zuschlag von 0,1 % je 2 Euro der unter 1000 Euro Gehalt liegt? Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße, Kristina Lehmann
von LeLa258 am 12.04.2017, 12:15