Hallo Frau Bader, Ich hatte am 31.12.14 eine Stille Geburt. mein entbindungstermin währe der 9.1.15 gewesen. ich war in der 38+5 ssw. Ich hatte seit Anfang der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, da ich in einer Bäckerei als Putzfrau arbeite, und die arbeit Gefährlich ist. Meine Frage: Mein Mutterschutz läuft noch bis 6.3.15, wenn ich meinem chef unmittelbar nach dem Mutterschutz wieder ein Beschäftigungsverbot bringe wegen einer erneuten Schwangerschaft, muss er mir dann meinen normalen Zahltag weiterhin bezahlen, obwohl ich noch nicht gearbeitet habe?
von NOAH MANUEL HEINZ am 10.02.2015, 12:51