Hallo Frau Bader,
Ich habe 2017 mein erstes Kind bekommen. Ich arbeite in einer KiTa im U3 Bereich und habe ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen. Nun “planen“ wir ein weiteres Kind. Gibt es irgendwelche neuen Regelungen bezüglich eines Beschäftigungsverbotes. Ich habe schon mehrfach gehört das es nun striktere Bestimmungen gibt. Vielen dank für ihre Antwort
von
Emmi 123
am 11.01.2019, 08:56
Antwort auf:
gibt es neue Regelungen bzgl.Beschäftigungsverbote?
Hallo,
genau. Seit 2018 soll der AG eine Gefährdungsprüfung durchführen u die AG im Zweifel umsetzen. Sie könnten ja zB in einem Büro oder der Stadtverwaltung arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2019
Antwort auf:
gibt es neue Regelungen bzgl.Beschäftigungsverbote?
Ja, gibt es. Der AG ist viel stärker als vorher angehalten, statt eines BV´s eine entsprechende Ersatztätigkeit für die Schwangere zu finden. Zuerst muss der AG eine Gefärdungsbeurteilung machen und dann versuchen, die evt. Gefährdungen aus dem Weg zu räumen zB mit einer Bürotätigkeit für dich. Erst, wenn er dir wirklich nicht anderes anbieten kann als einen Arbeitsplatz, der nicht dem MuSchu entspricht, kann er ein BV aussprechen. Wobei er dieses wieder aufheben kann, wenns ich doch später eine entsprechende Tätigkeit findet.
Nachlesen kann man das im Detail auf den entsprechenden Info-Seiten dazu.
Sei mir nicht böse, aber zumindest die Formulierung deiner Frage hört sich so an, als wenn du gerne wieder in BV hättest. Und das wäre genau der Grund, warum die Hürden zum BV höher geworden sind.
von
cube
am 11.01.2019, 09:08
Antwort auf:
gibt es neue Regelungen bzgl.Beschäftigungsverbote?
Das BV ist ja zu 99% wegen fehlendem Impfschutz ausgesprochen worden.
Diese Impfungen kannst Du ja problemlos nun auffrischen lassen, dann darfst Du auch weiterarbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2019, 09:37
Antwort auf:
gibt es neue Regelungen bzgl.Beschäftigungsverbote?
Wenn ihr ein neues Kind "plant", dann wäre jetzt der Zeitpunkt, vorher noch den Impfschutz zu vervollständigen, falls er lückenhaft ist. Und zwar zuallererst um deinetwillen und zu Gunsten deines Kindes.
Wenn tatsächlich die Schwangerschaft eintritt, dann wird über den Betriebsarzt ermittelt, ob Infektionsgefährdungen bestehen und falls ja, müssen Umsetzmöglichkeiten und Ersatztätigkeiten vor einem möglichen BV ausgeschöpft werden.
Mitglied inaktiv - 11.01.2019, 15:58