Sehr geehrte Frau Bader, vielleicht könnten Sie mir bitte bei folgender Frage weiterhelfen: Besteht die Möglichkeit, auch wenn der Ehepartner privat versichert ist, NACH ABLAUF der Elternzeit für eine Übergangszeit weiterhin gesetzlich versichert zu sein? Nach meiner Kenntnis gestattet die gesetzliche Krankenkasse nur eine freiwillige Krankenversicherung , wenn der Partner privat versichert ist, auch wenn auf Seiten der freiwillig Versicherten überhaupt kein Einkommen besteht. Bei verheirateten Paaren wird ja bei der freiwilligen Versicherung das Einkommen beider Ehegatten zugrunde gelegt. Was ist, wenn das Kind nach Ablauf der Elternzeit einfach noch nicht "reif" für den Kindergarten ist weil es z.B. entwicklungsverzögert ist und man daher noch nicht gleich nach Ablauf der Elternzeit arbeiten gehen kann/möchte? Gibt es hier noch eine Möglichkeit oder bleibt wirklich nur die freiwillige Versicherung? Vielen Dank und beste Grüße
von sole3 am 06.02.2018, 19:25