Frage: gesetze in der altenpflege

guten Tag zusammen! Es gibt bei meiner Arbeit einige Streitpunkte die ich alleine nicht wirklich bewältigen kann. ich bin in der 12 Woche arbeite bei einem kleinen privaten Betrieb als Altenpflegerin (ambulant, in einer 6 Tage Woche) laut Mutterschutz steht mir bei Sonn und Feiertagsarbeit 1 Tag unter der Woche frei zu (stimmt doch oder?) den sie mir nicht geben wollen weil ich sonst nicht mit std. hinkomme und sie eine Vertretung benötigen. Des Weiteren gibt es Sonderregelungen mit spritzen, Verbänden (Sekreten) und alles was eben in diesem beruf anfällt? Weil normalerweise dürfte ich das ja auch nicht machen. Ich will aber dennoch weiter arbeiten solange ich noch kann. Über Antwort würde ich mich sehr freuen und wäre sehr dankbar über weitere Hilfestellen an die ich mich wenden kann. Mit freundlichen Grüßen sch.

Mitglied inaktiv - 14.04.2005, 16:57



Antwort auf: gesetze in der altenpflege

Hallo, Gewerbeaufsichtamt einschalten!!! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.04.2005



Antwort auf: gesetze in der altenpflege

Hallo, arbeitest du nach dem BAT ?? Wenn ja, schaue da nach was dazu da steht.Der Arbeitgeber muss dir eines zur verfügung stellen.Sollte er sich weigern kannst du dich ja noch an die Gewerkschaft wenden. Für die Sonntagsarbeit steht dir eigentlich kein Freizeitausgleich zu, jediglich die Zuschläge, außer in dienem Vertrag ist so etwas vereinbart. Bei Feiertagsarbeit steht dir laut BAT Freizeitausgleich zu,ein Tag pro Feiertag an dem du gearbeitet hast. Aber wie gesagt, es kommt auf deinen Vertrag an. Ich wünsche dir viel Erfolg und lass dich nicht stressen.

Mitglied inaktiv - 16.04.2005, 13:08



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