Hallo, das habe ich im Internet gelesen. Mehrlings- und Geschwisterbonus Den Mehrlingsbonus in Höhe von 300 Euro je Mehrling bzw. 75 Euro je Geschwisterkind erhalten Eltern in jedem Fall, die Zuschläge werden also nicht auf die Ermittlung von Sozialleistungen angerechnet. Verstehe ich das Richtig, Geschwisterbonus wird auf Sozialleistungen nicht angerechnet, bleibt Anrechnungsfrei? Danke! LG
von seika am 12.12.2018, 22:22