Frage: Geschäftsführer und Elternzeit?

Hallo, ist es richtig, daß GmbH-Geschäftsführer kein Recht auf Elternzeit haben wie andere Arbeitnehmer?? Danke im voraus. Petra

Mitglied inaktiv - 19.06.2001, 18:45



Antwort auf: Geschäftsführer und Elternzeit?

Liebe Petra, Schon häufig hat sich die Rechtsprechung mit der Frage beschäftigt, ob der Geschäftsführer einer GmbH Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist. Rechtlich steht er einerseits in einem Dienstverhältnis zur GmbH. Er ist in gewisser Weise weisungsgebunden. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung auszuführen. Andererseits ist er auch gesetzliches Organ der GmbH. Als solches ist er uneingeschränkt nach außen hin vertretungsberechtigt. Im Verhältnis zu den Mitarbeitern folgt hieraus eine arbeitgeberähnliche Funktion. Bisher war es in der höchstrichterlichen Rechtsprechung insbesondere des Bundesarbeitsgerichtes einheitliche Meinung, daß der Geschäftsführer trotz seiner Abhängigkeit von den Gesellschaftern nicht Arbeitnehmer im Sinne dieser Vorschriften sei. Dies wurde damit begründet, daß der Geschäftsführer als oberstes Leitungsorgan letztlich Arbeitgeberfunktion für die GmbH ausübe. Der 5. Senat des Bundesarbeitsgerichtes hat jedoch in seiner Entscheidung vom 26. Mai 1999 die bisher insofern festgefügte Rechtsprechung zumindest eingeschränkt. Er hat ausdrücklich festgestellt, daß Dienstverhältnisse eines GmbH-Geschäftsführers auch ein Arbeitsverhältnis sein können. Ob dies der Fall sei, beurteile sich sowohl nach der rechtlichen, wie auch nach der tatsächlichen Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses. Insbesondere dann, wenn der Geschäftsführer "arbeitsbegleitende Weisungen" erhalte, könne er Arbeitnehmer sein. Das heißt mit anderen Worten, daß in Zukunft auch Geschäftsführerverträge anhand der allgemeinen Abgrenzungskriterien daraufhin zu überprüfen sind, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder um ein freies Dienstverhältnis handelt. Man wird also bei der künftigen Abfassung von Geschäftsführerverträgen vermehrt die Kriterien beachten und anlegen müssen, die schon in der Vergangenheit zu beachten waren, um freie Mitarbeiter nicht zu Angestellten zu machen. Entscheidend kommt es darauf an, ob der Geschäftsführer seine Arbeit nach Zeit und Inhalt "im wesentlichen frei und selbständig bestimmen" kann, wie weit er direkten Weisungen der Gesellschafter unterlegen ist und ob er in der konkreten Ausgestaltung der Dienstleistung nicht "in persönliche Abhängigkeit" gerät. Bei der Abfassung der Verträge gilt es vermehrt darauf zu achten, daß dem Geschäftsführer keine Regeln über das regelmäßige Erscheinen am Arbeitsort, keine zeitlichen Vorgaben für die Arbeitserbringung und keine zu engen Grenzen bei der Urlaubsgestaltung auferlegt werden. Zusätzlich ist darauf zu achten, daß nicht nur die rechtliche Gestaltung sondern auch die tatsächliche Handhabung in der Praxis für die Einordnung eine Rolle spielen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2001



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Elternzeit endet wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...