Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bekomme 375 Euro Elterngeld würde gern bisschen was dazu verdienen auf einer gerinfügigen Beschäftigung. Wird das angerechnet wenn ja eieviel eürde mir denn abgezogen werden? Wie wird das berechnet?
von
yunis20112011
am 08.05.2014, 20:09
Antwort auf:
geringfügig Beschäftigt, gerne an alle
Hallo,
alles bis auf die 300 € Pauschbetrag, eventuell zusätzlicher Geschwisterbonus, wird angerechnet.
Einen Elterngeldrechner finden Sie beim Ministerium: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2014
Antwort auf:
geringfügig Beschäftigt, gerne an alle
Ist das das volle Elterngeld oder hast Du gesplittet ?
Mehr als 75€ kannst Du nicht verlieren wenn es das volle ist.
In der Regel bleiben einem 33% vom Verdienst.
Allerdings bleibt der Mindestbetrag erhalten , also 300€ oder eben 150€ bei Splittung.
von
Sternenschnuppe
am 08.05.2014, 20:58
Antwort auf:
geringfügig Beschäftigt, gerne an alle
Ich habe 375.. Also 300 Euro mind. U 75 euro weil mein erstes Kind unter 3 Jahre ist
von
louisa20112011
am 08.05.2014, 22:34
Antwort auf:
geringfügig Beschäftigt, gerne an alle
Wenn du eh den Mindestsatz hast, dann wird nix mehr angerechnet oder abgezogen. Da kommt jeder verdiente Euro hinzu!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.05.2014, 23:50