geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bekomme 375 Euro Elterngeld würde gern bisschen was dazu verdienen auf einer gerinfügigen Beschäftigung. Wird das angerechnet wenn ja eieviel eürde mir denn abgezogen werden? Wie wird das berechnet?

von yunis20112011 am 08.05.2014, 20:09



Antwort auf: geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

Hallo, alles bis auf die 300 € Pauschbetrag, eventuell zusätzlicher Geschwisterbonus, wird angerechnet. Einen Elterngeldrechner finden Sie beim Ministerium: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2014



Antwort auf: geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

Ist das das volle Elterngeld oder hast Du gesplittet ? Mehr als 75€ kannst Du nicht verlieren wenn es das volle ist. In der Regel bleiben einem 33% vom Verdienst. Allerdings bleibt der Mindestbetrag erhalten , also 300€ oder eben 150€ bei Splittung.

von Sternenschnuppe am 08.05.2014, 20:58



Antwort auf: geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

Ich habe 375.. Also 300 Euro mind. U 75 euro weil mein erstes Kind unter 3 Jahre ist

von louisa20112011 am 08.05.2014, 22:34



Antwort auf: geringfügig Beschäftigt, gerne an alle

Wenn du eh den Mindestsatz hast, dann wird nix mehr angerechnet oder abgezogen. Da kommt jeder verdiente Euro hinzu! Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.05.2014, 23:50



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