Guten Tag, sehe ich es richtig, dass das Mutterschutzgesetz nicht für Beschäftigte eines deutschen Arbeitgebers gilt, deren Arbeitsplatz dauerhaft im Ausland liegt (deutsche Staatsangehörigkeit, Anstellungsvertrag mit deutschem Unternehmen, einkommensteuerpflichtig im Ausland)? Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 05:11