Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 15.9 befinde ich mich aufgrund meiner Schwangerschaft im generellen Berufsverbot. In meinem Arbeitsvertrag ist festgehalten, dass mit dem Novembergehalt nochmals 1/12 des Jahresgehaltes als 13. Gehalt ausgezahlt wird. Ich bin nun davon ausgegangen, dass ich dieses Jahr mein volles Weihnachtsgeld erhalte, da mir doch aufgrund meines BV kein Nachteil entstehen sollte/darf; mein AG hat mein Jahresgehalt nun jedoch nur bis zum 15.09 (obwohl mein Lohn die letzten Monate ja gleichbleibend war) angerechnet und dementsprechend fehlt nun ein hübsches Sümmchen an 13.Gehalt. Ist das aus rechtlicher Sicht in Ordnung oder steht mir doch mein volles Weihnachtsgeld zu?? Vielen Dank für Ihre Antwort, S.H.
von sthuno am 27.11.2014, 17:34