Gehaltsabzug wg.Kindeserkrankung!!!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gehaltsabzug wg.Kindeserkrankung!!!

Hallo, ich arbeite auf 30 Std./Woche in der ambulanten Altenpflege.Nun war meine Tochter im Dezember 4 tage krank und es war erforderlich das ich zuhause bleiben musste.(2x 2 Tage).Nun habe ich erfreulicher weise meine gehalts abrechnung erhalten,worauf meine chefin mir 500 Euro wegen der kindeserkrankung abzieht.Ich habe eine bescheinigung vom kinderazrt für die KK erhalten und es ist mir auch klar das meine chefin die tage nicht zahlen muss,sondern die kk das bezahlt.Aber ich verdiene im monat nur 830 euro bei ihr und wegen 4 tagen 500 Euro??????Das wären ja 125 Euro pro tag.Wäre froh wenn ich soviel verdienen würde.Können sie mir da weiterhelfen?Wieviel darf sie mir abziehen?Ich denke doch bestimmt keine 500 Euro....... Vielen Dank im voraus MONIKA

Mitglied inaktiv - 30.01.2005, 21:40



Antwort auf: Gehaltsabzug wg.Kindeserkrankung!!!

Hallo, Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.01.2005



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