Hallo Frau Bader,
ich habe Teilzeit in der Elternzeit beantragt und soll ab Mai 15 Std arbeiten. Obwohl schon lange beantragt und besprochen, habe ich erst diese Woche einen Vertrag bekommen. Der weicht erheblich von meinem bisherigen Vertrag ab. Insbesondere soll ich auch weniger Gehalt bekommen. Das war nicht abgesprochen. Ich werde auch die gleiche Arbeit machen, nur mit einer Kollegin zusammen.
Darf der AG das Gehalt reduzieren?
Mitglied inaktiv - 28.04.2005, 23:55
Antwort auf:
Gehalt bei Teilzeit
Hallo,
ein geringeres Gehalt ist unzuläsig.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2005
Antwort auf:
Gehalt bei Teilzeit
jein.... EIGENTLICH darf er nicht. Aber uneigentlich gibt es da ein Hintertürchen, das mein - inzwischen gefeuerter Ex-Chef auch ausgenutzt hat. Und zwar: Den Anspruch auf anteiliges Gehalt hast Du nur, wenn Du Deine vorherige Arbeitszeit REDUZIERST. Wenn jetzt Dein Chef behauptet "tja, aber erst war die Gute in Elternzeit, also hat sie ihre Arbeitszeit auf Null reduziert. Das Gesetz sieht aber keinen ANspruch auf ERHÖHUNG der ARbeitszeit vor, also ist der Teilzeitvertrag, den ich ihr vorlege, nicht als Abwandlung des alten Vertrages zu sehen. Also kann ich auch frei alles reinschreiben (Gehalt etc.), was ich gerade lustig bin." So zumindest hat mein damaliger Chef argumentiert. Dagegen kann man nur schwer an, da der Klageweg doch nicht so erquicklich ist.
ABER::: Es gibt von April diesen Jahres ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, dass diese Vorgehensweise NICHT rechtens ist.(Az 9 AZR 233/04)
Zunächst solltest Du aber mit Deinem Chef reden, warum er den Vertrag so gemacht hat, und wenn er mit der oben genannten Kiste um die Ecke kommt,würde ich ihm das Urteil unter die Nase halten...
Ulrike
Mitglied inaktiv - 29.04.2005, 20:24