Guten Tag Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort gestern. Für mich ist noch nicht klar, ob das Kind oder ich Anspruch auf EG/ KG in Dtl. haben, auch wenn ich das Kind in der CH gebären und anschliessend den Mutterurlaub und, nach Unterbruch, auch den Elternurlaub in Dtl. machen würde. Was wäre zu beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
Mitglied inaktiv - 09.08.2008, 11:44