Guten Tag , ich bin nun seit einer Woche im Beschäftigungsverbot vom Arzt aus. Wie verhält sich das nun mit den Fahrtkosten vom ag? Kann er sie ohne weiteres streichen wenn sie im Vertrag stehen? Fällt dadurch das Elterngeld geringer aus ? Oder würde der fahrtkostenzuschuss eh vom Netto abgezogen werden? Danke im Voraus , lg cathy
von
cathy18
am 13.01.2014, 10:39
Antwort auf:
Gahrtkostenzuschuss streichen und elterngeld
Hallo,
Die Frage läßt sich an sich nur beantworten wenn man die vertraglichen Vereinbarungen im Wortlaut vorliegen hat. An für sich wird eine Fahrtkostenpauschale ja für tatsächlich entstandenen Aufwand gewährt und wenn keine Fahrten anfallen, dann gibt es keine Anlaß zur Zahlung einer solchen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2014
Antwort auf:
Gahrtkostenzuschuss streichen und elterngeld
Danke schonmal für ihre Antwort. Es steht dort nur : der Arbeitnehmerin wird ein Fahrtkostenzuschuss von monatlich 50,00€ gezahlt. Und wie verhält sich das bei der Berechnung des elterngeldes? Würden die 50,00€ zum Lohn gezählt werden? Lg cathy
von
cathy18
am 14.01.2014, 18:32