Sehr geehrte Frau Bader,
Ursprünglich war geplant, das mein Mann keine Vätermonate nimmt. Jetzt haben wir es uns aber doch überlegt, das es ganz schön wäre, wenn er die 8 Wochen nehmen würde.
Könnten sie mir die Fristen sagen, bis wann mein Mann die Vätermonate spätestens benatragen muß bzw in welchem Zeitraum sie genommen werden müßen (Können sie auch erst im 2.Lebensjahr des Kindes genommen werden?)
Danke schön und mit freundlichem Gruß
von
Madeleine135
am 03.07.2011, 22:35
Antwort auf:
Fristen für Vätermonate
Hallo,
Sie müssen unterscheiden:
EZ: kann er bis zum 3. Geb, mit Frist 7 Wo. nehmen wie er möchte
EG: kann er nur in den ersten 14 Lebensmonaten nehmen, er bekommt dann EG, wenn er nicht mehr als 30 STd/ Wo arbeitet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.07.2011
Antwort auf:
Fristen für Vätermonate
Dein Mann kann bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Dies muss er 7 Wochen vor Antritt dem Arbeitgeber mitteilen. Bis zum 3. Lebensjahr kann der Arbeitgeber meines Wissens nach auch keinen Einspruch dagegen einlegen. Verlängern kann man nur wenn man bereits 2 Jahre am Stück genommen hat, oder wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.
Wenn Dein Mann Elterngeld beantragen will muss er die 2 Monate in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes tun.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 04.07.2011, 07:50