Guten Tag Frau Bader,
ich habe dieses Jahr eine Ausbildung als Trainerin gemacht und wir lernten, dass unser Verein eine extra Versicherung abschließen sollte (für wenig Geld bei der ARAG) wenn wir im Rahmen des Vereinssports andere Leute mitnehmen. Leider möchte der Vorstand diese Versicherung nicht.
Am Wochenende fahre ich auf einen Lehrgang und wurde gefragt ob ich eine 14jährige aus unserem Verein mitnehmen kann. Ich fahre nicht in Funktion als Trainerin sondern als Teilnehmerin dort hin.
Bekomme ich nun im Fall eines Unfalls ein ernsthaftes Problem ohne diese vereinsbezogene Versicherung? Was könnte dann passieren? Sollte ich die Jugendliche lieber nicht mitnehmen?
Danke vorab für Ihre Antwort und viele Grüße
cymbeline
von
cymbeline
am 08.10.2019, 19:34
Antwort auf:
Fremde Kinder im Auto mitnehmen
Hallo,
ich würde die Eltern einen Haftungsausschluß unterschreiben lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2019
Antwort auf:
Fremde Kinder im Auto mitnehmen
Hallo,
vielleicht hilft
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/autofahrt-aus-gefaelligkeit-wer-haftet-bei-unfallmeinem Verständnis nach würdest Du in dem von Dir geschilderten Fall die 14jährige aus Gefälligkeit mitnehmen, nicht im Auftrag des Vereins. Damit wäre der Verein aus der Haftung (anders, wenn du das ganz klar im Falle des Vereins machst, aber das ist dann ja nicht dein Prpoblem, sondern das des Vereins).
Du als Fahrer haftest also. Aber dafür hast du bereits eine Versicherung, da Dein Auto versichert ist. Würdest Du sonst andere Leute im Auto mitnehmen? Das ist mE das gleiche.
natürlich ohne Gewähr und Fachkenntnis :-)
von
zweizwerge
am 10.10.2019, 14:33