Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schaden durch Kinder am parkenden Auto

Frage: Schaden durch Kinder am parkenden Auto

Mitglied inaktiv

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Meine Tochter (9 Jahre) hat gerade beim Spielen ein Auto beschädigt. Ein Federball war auf einem Baum hängen geblieben. Bei dem Versuch ihn mit einem Stein runter zu holen wurde versehentlicher Weise das darunter parkende Auto beschädigt. Nun meine Überlegung:- Verletzung der Aufsichtspflicht? Wohl eher nein - oder? Beschränkte Deliktsfähigkeit? 7-18 Jahre und grundsätzlich keine Schadenshaftung bis Ende 10.Lj. bei Unfällen mit einem KFZ. ABER ein richtiger Unfall war es ja nicht. Spielt es eine Rolle, dass das Auto auf einer Spielstraße (verkehrsberuhigte Zone) stand und somit im Parkverbot? Wer zahlt jetzt den entstandenen Schaden? Unsere Haftpflicht, Haftpflicht es Autoeigentümers? Wir haben dem Autoeigentümer erst mal unsere Daten (Name und Adresse) übergeben. Danke für die Hilfe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Deliktsfä#higkeit: ja, ab 7, ab 10 im Strassenverkehr. Das heißt, es kommt auf den Einzelfall an, ob die Kleine selber haftet, AUfsichtspflicht: auch das kann ich aus der Ferne nicht sagen. In beiden Fällen greift die Haftpflicht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Schau mal in deine Versicherungspolice, m.W. gibt es dort so eine Klausel, in der solche Situationen mitvesichert sind. Haben wir damals extra abgeschlossen. Vielleicht habt ihr das ja automatisch auch? VlG Annette


Mitglied inaktiv

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Wenn das Fahrzeug im Parkverbot stand, dann ist das das Pech des KFZ-Halters, denn hätte er Ordnungsgemäß geparkt, hätte es nicht passieren können!!


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