mein erster arbeitstag nach dem eu wäre am 24.3.2003. mein sohn kommt aber erst am 1.4.2003 in der kiga. kann ich mich von meinem arbeitgeber noch bis zum 1.4. freistellen lassen (unbezahlter sonderurlaub oder so)? oder kann mir der arbeitgeber das verwehren? es gibt sonst niemanden, der auf mein kind aufpassen kann.
Mitglied inaktiv - 18.11.2002, 13:15