Hallo Frau Bader, ich bin noch bis Mitte 2019 in Elternzeit, beziehe aber bereits kein Elterngeld mehr. Ich eigentlich ja festangestellt und nicht Familienversichert, die Kinder sind über mich Versichert. Nun möchte ich gerne freiberuflich etwas verdienen. Gibt es einen Satz über den ich im Monat nicht drüberkommen darf , um meinen aktuelle Status zu behalten? Wirkt sich die Freiberuflichkeit irgendwie auf die Anrechnung der Kindererziehungzeiten aus? Das ganze wird angemeldet und versteuert, logisch. Aber gibt es eine Verdienstobergrenzem ab der ich mich selbst in der Elternzeit wieder Krankenversichern etc. muss? Danke lg fusselmami
von fusselmami am 03.05.2017, 09:43