Ich Arbeite seit 2 Monaten wieder vollzeit . Meine Tochter ist 2 Jahre alt . Jetzt ist sie Krank , und ich bin mit ihr beim Arzt gewesen . Mein Arbeitgeber ist deshalb sauer auf mich , und wollte mir deshalb meinen freien Tag in der Woche streichen . Wie sieht die lage eigentlich aus ? Habe ich als Mutter etwa nicht das recht mit meiner Kranken Tochter zum Arzt zu gehen . Darf er mir den Freien Tag streichen , auch wenn ich eine Bescheinigung vom Arzt habe ? Bitte Dringens um Antwort !!!
Mitglied inaktiv - 16.07.2003, 11:57
Antwort auf:
Frei wenn das kind krank ist ??? Dringend !!!!!!!!
Hallo,
der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden.
Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2003
Antwort auf:
Frei wenn das kind krank ist ??? Dringend !!!!!!!!
Hallo
Ihnen stehen doch "Kinderkrankheitstage" zu.. 20 Stück pro Haushalt...
Erkundigen Sie sich mal bei der KK.
LG
Heike + bärle
Mitglied inaktiv - 16.07.2003, 14:11