Hallo Frau Bader,
unsere Tochter ist nun 3.5 Jahre alt, kann mein Mann, der noch keine Elternzeit genommen hat, zum Beginn der Schulpflicht seine 2 Monate nehmen? Oder geht das nicht! Wenn ja, mit welcher Frist muss man es dem AG melden und kann er dies verbieten?
LG und vielen dank!
von
Colien07022004
am 21.09.2014, 18:48
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit
Hallo,
wenn sein Arbeitgeber zustimmt und er es schriftlich mit einer Frist von sieben Wochen beantragt, geht das.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2014
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit
Wenn er sich 12 Monate auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag hat übertragen lassen geht das.
Ohne Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 21.09.2014, 19:06
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit
Danke. Er hätte also sich schon lange die Monate übertragen lassen müssen. Das hat er aber, bzw wir nicht gemacht (aus Unwissen). Somit wird es sicher zu spät sein :-( ... Du schreibst 12 Monate, er hat doch aber nur 2 Monate oder?
Aber vielen Dank Sternschnuppe!
von
Colien07022004
am 21.09.2014, 19:49
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit
Ne, jedes Elternteil hat 3 Jahre für sich bis zum 3. Geburtstag oder eben noch 12 Monate die man sich übertragen lassen kann.
Die Partnermonate beim Elterngeld müssen mindestens zwei sein um Geld zu bekommen, aber das muss abgearbeitet sein bis das Kind 14 Monate alt ist.
Unbezahlter Urlaub wäre noch eine Option, wenn der Chef mitspielt, oder Stunden reduzieren.
Alles eine Frage ob man das finanzieren kann.
Bei uns gingen leider nicht einmal die Partnermonate finanziell damals :-(
von
Sternenschnuppe
am 21.09.2014, 20:40
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit
Ah, vielen Dank!
LG
von
Colien07022004
am 22.09.2014, 11:51