Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zur Elternzeit:
Unsere Tochter kam im August 2006 zur Welt und ich habe damals bei meinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit beantragt (also bis August 2009). Unser zweites Kind kommt jetzt im Juni 2008 zur Welt.
Theoretisch überschneidet sich jetzt also die Elzernzeit vom ersten und vom zweiten Kind um ca. 1 Jahr.
Ich würde dieses Jahr nur sehr ungern verlieren. Gibt es eine Möglichkeit, dieses Jahr zu 'retten'? Ist es z.B. möglich, die Elternzeit für das zweite Kind erst nach Ablauf der ersten Elternzeit zu beantragen? Sprich ab August 2009? Oder beginnt die Elternzeit immer zwingend nach der Geburt des Kindes?
Falls das nicht geht, gibt es eine andere Möglichkeit, damit ich das Jahr nicht verliere?
Vorab vielen Dank für Ihre Mühe,
mit freundlichen Grüßen,
Anja.
Mitglied inaktiv - 26.05.2008, 15:24
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.05.2008
Antwort auf:
Frage zur Elternzeit
Du kannst mit Zustimmung des Arbeitgebers ein Jahr der Elternzeit für das erste Kind bis zum 8. Lebensjahr aufsparen (und das Jahr somit an die EZ von Kind Nr. 2 anhängen).
Sprich deinen AG mal darauf an.
Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 11:51