Hallo, der Antrag auf festsgelegtes Umgangsrecht beim Familiengericht läuft. der Vater hat auch bereits die Kopie meines Antrages erhalten und hat sich dazu auch geäußert. 9 Seiten wohl mit etlichen Fotos. Ich habe die Befürchtung, dass er auch darin das alleinige Sorgerecht beanspruchen möchte. Er deutete so etwas mehrfach an. Dazu muss ich sagen, dass wir das gemeinsame Sorgerecht haben, das Kind aber bei mir lebt. Habe ich da etwas zu befürchten? Ich mache mir dahingehend Sorgen. ich hatte diesen Antrag gestellt, da mir vom Jugendamt aus dahin geraten wurde, da mit dem vater kein Auskommen war (verschwand mit dem Kind). Das Kind ist übrigends 3. Also meine Frage: Wie fallen solche Entscheidungen üblicherweise aus?
Mitglied inaktiv - 31.08.2004, 09:16