Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verzweifelt-Entscheidung der Richterin

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verzweifelt-Entscheidung der Richterin

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in folgender Angelegenheit einen Rat geben könnten. Im April letzten Jahres hat mein Mann mich und meine Kinder verlassen, weil er sich einer anderen Frau zugewandt hat. Auch ich habe kurz darauf einen neuen Partner gefunden und bin schwanger geworden. Trotz aller Schwierigkeiten haben wir uns für das Kind entschieden und leben auch zusammen. Mein Mann und ich haben alles gütlich geregelt und meine Anwältin hat eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung aufgesetzt, die alles weitere notariell festgelegt hat. So z.B. auch, daß ich das gemeinsame Haus übernehme und meinen Mann auszahle. Mein Freund und ich waren auch schon beim Jugendamt, damit er die Vaterschaft anerkennt. Wir haben eine Härtefallscheidung beantragt, damit wir noch vor der Geburt im März heiraten können. Nun hat die Richterin unseren Antrag abgelehnt und ich bin mit den Nerven am Ende. Vor der Geburt wird es also keine Scheidung mehr geben und somit wird mein "Noch-Ehemann" Vater des Kindes sein usw. Ich bin sehr enttäuscht und kann diese Entscheidung absolut nicht verstehen. Wir haben alles geregelt und haben uns doch gütlich geeinigt? Warum legt man mir jetzt noch weitere Steine in den Weg???Meine Anwältin schien auch überrascht zu sein. Begründung der Richterin ist, daß mein Mann auch eine Freundin hat. Somit gibt es keine Begründung seitens meines Mannes, daß er nicht länger mt mir verheiratet sein kann. Unsere Ehe ist mit Sicherheit nicht mehr zu retten und wir wollten beide schnelstmöglichst die Trennung. Gibt es eine Möglichkeit, daß wir trotzdem noch rechtzeitig geschieden werden? Gibt es vielleicht Urteile, die anders ausgegangen sind? Ich bin dankbar für jeden Rat! MfG, Kathy71


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Ob man da etwas machen kann weis ich nicht aber unsere Tochetr ist auch geboren als ich noch verheiratet war ! Mein damaliger Mann mußte die Vaterschaft aberkennen und der leibliche Vater anerkennen ! Man bekommt dann eine vorläufige Geburtsurkunde in der Dein Nochmann als Vater steht. Nach der Scheidung bekommt man dann die richtige Geburtsurkunde in der dann der richtige Vater drinnsteht -Dein Nochmann wird dann darin gar nicht mehr erwähnt. Wenn Ihr dann heiratet bekommt das Kind automatisch dann mit der Heirat Euren Nachnamen !(gilt dann als Geburtsname ) LG JUDITH


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