Frage zu Unterhalt und Kinderzuschlag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu Unterhalt und Kinderzuschlag

Liebe Frau Bäder, Ich habe eine Frage zum Unterhalt und Kinderzuschlag. Der kindsvater ist nun Zahlungsfähig und hat am 27.06. Den ersten Unterhalt für Juli gezahlt. So steht es auch im der Überweisung. Leider rechnet die Familienkasse diesen Unterhalt im Juni an und nicht für Juli. Der Vater hat es nur gut gemeint und wollte dass das Geld pünktlich bis zum 1. Da ist. Ich bin auch im juni nochmal Mutter geworden, das Mutterschaftsgeld wurde für Juni als einmalzahlung auf 6 Monate aufgeteilt ohne 300€ Freibetrag. ab Juli wird es im Juni voll mit 300€ freigrenze angerechnet. Durch die Anrechnung des Unterhalts im Juni wurde unser Antrag abgelehnt. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

von Bianca1488 am 17.09.2019, 12:30



Antwort auf: Frage zu Unterhalt und Kinderzuschlag

Hallo, es gilt das Zuflussprinzip und der Zufluss war im Juni. Mutterschaftsgeld wird nicht berücksichtigt, soweit es beim Elterngeld angerechnet wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2019



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