Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt und Kinderzuschlag

Frage: Unterhalt und Kinderzuschlag

Aimee2010

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Hallo. Sollte ich kinderzuschlag Bekommen, wie wird das auf den Unterhalt angerechnet? Ich bekomme von dem Kindsvater Unterhalt bezahlt, wieviel darf er dann abziehen? Lg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Unterhalt zählt als Einkommen des Kindes und wird zu 45 % angerechnet. Genaues dazu mit Beispielrechnungen bei der Familienkasse: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiZ-bO7gMrrAhVHqaQKHROnB10QFjABegQIChAE&url=https%3A%2F%2Fwww.arbeitsagentur.de%2Fdatei%2Fkiz2-merkblattkinderzuschlag_ba015395.pdf&usg=AOvVaw3DwBIuFqYEBKAJkp27_Dcl Liebe Grüße NB


la-floe

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moin, es geht um Kinderzuschlag, nicht um den Kinderbonus? Dann darf er gar nichts abziehen. floe


Aimee2010

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Ja um den Kinderzuschlag, nicht um den kinderbonus der im September/Oktober ausgezahlt wird.


Sternenschnuppe

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Mit Kindergeld und Unterhalt hat das Kind genug Einkommen. Daher wird dieser in der Regel abgelehnt wenn Unterhalt gezahlt wird.


la-floe

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Kindergeld wird nicht als Einkommen angerechnet und der Unterhalt nur zu 45% (ich glaube, es waren 45%, früher waren es mehr). Deswegen kann die TO sehr wohl Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Es lohnt sich in jedem Fall das prüfen zu lassen. floe, die Kinderzuschlag bekommt


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