Sehr geehrte Frau Bader!
Ich lebe derzeit in Österreich und bin verheiratet mit zwei Kindern (5 und fast 3 Jahre alt).
Mein Mann wird sich vermutlich von mir trennen (näheres erfahre ich Ende April).
Sollte es zu einer Trennung kommen möchte ich mit den Kindern nach Deutschland ziehen. Dort lebt meine Herkunfts Familie und ich und die Kinder haben die deutsche Staatsbürgerschaft (mein Mann die Österreichische).
Geheiratet haben wir 2009 in Hamburg, lebten mit den Kindern aber durchgehend in Österreich.
Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig, wenn ich zurück nach Deutschland gehen würde?
Von welchem Land wird der Unterhalt des Vaters bemessen?
Ich hoffe Sie können mir da Auskunft geben.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Mona
von
Mona010
am 06.04.2014, 13:47
Antwort auf:
Frage zu Unterhalt bei Trennung
Hallo,
das steht im EGBGB-
Art 14
Allgemeine Ehewirkungen
(1) Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen
1.
dem Recht des Staates, dem beide Ehegatten angehören oder während der Ehe zuletzt angehörten, wenn einer von ihnen diesem Staat noch angehört, sonst
2.
dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, hilfsweise
3.
dem Recht des Staates, mit dem die Ehegatten auf andere Weise gemeinsam am engsten verbunden sind.
In der Reihenfolge von oben nach unten prüfen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Frage zu Unterhalt bei Trennung
Sowohl Deutschland als auch Österreich könnten zuständig sein. Das liegt an euch. Oftmals ist es das Gericht an dem Ort wo ihr zuletzt zusammen gelebt habt - aber ihr entscheidet das selber.
von
Pamo
am 06.04.2014, 20:52