Hallo, ich wollte gerne Fragen wie es denn ist mit dem Betreuungsgeld wenn meine Tochter im Mai 2012 geboren wurde. Ich dachte ja es steht mir nicht zu da es erst für geborene Kinder ab August 2012 gilt, nun habe ich aber auch schon gelesen das es für Kinder gilt die ab Januar 2012 geboren wurden!? Ich habe hierzu folgendes gefunden: § 27 Übergangsvorschrift … (5) Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. Januar 2012 geborene Kinder gezahlt. Im Jahr 2013 beträgt das Betreuungsgeld abweichend von § 4b 100 Euro pro Monat. (Entwurf) Vorgesehene Begründung des Gesetzgebers für den Entwurf zu § 27: Durch den neu aufgenommenen § 27 Absatz 5 Satz 1 wird geregelt, dass Betreuungsgeld nur für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2011 geboren wurden, gezahlt wird. Durch eine entsprechende Stichtagsregelung werden unterbrochene Bezugsverläufe für die Jahre 2013 und 2014 und erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, welcher durch erhöhte Fallzahlen bei der neu eingeführten Leistung Betreuungsgeld entstehen würde, vermieden. Für das Jahr 2013 wird im neu eingefügten Satz 2 eine abweichende Regelung zur Höhe des Betreuungsgeldes aufgenommen. Danach beträgt das Betreuungsgeld im Jahr 2013 100 Euro pro Monat. Für Lebensmonate, in die der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes fällt, beziehungsweise für Lebensmonate, die sowohl im Jahr 2013 als auch im Jahr 2014 liegen, erfolgt eine taggenaue Berechnung (§ 40 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch). Ab dem 1. Januar 2014 wird Betreuungsgeld nach § 4b in Höhe von 150 Euro und bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats für 24 Lebensmonate nach § 4d Absatz 1 gezahlt. Quelle Bt-Drs 17/9917
von glückskind12 am 18.05.2013, 00:28