Guten Tag Frau Bader,
ist es möglich, dass mein Ehemann direkt nach der Geburt unseres Kindes zwei Monate Elternzeit nimmt, während ich noch in Mutterschutz bin? Ich werde nach der Geburt mindestens ein Jahr Elternzeit nehmen und beziehe nach der Geburt zwei Monate Mutterschutzgeld und anschließend 10 Monate Elterngeld. Wie sieht es mit dem Elterngeld meines Mannes aus? Wird das auch mit meinem Mutterschutzgeld verrechnet?
Mit freundlichen Grüßen
S. B.
von
siha
am 11.01.2012, 13:50
Antwort auf:
Frage zu Elterngeld-/Elternzeit bzw. Partnermonate
Hallo,
das geht. Sie können zusammen 14 Monate nehmen u frei verteilen, es werden eben die Monate mit MG-Bezug immer der Mutter zugerechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2012
Antwort auf:
Frage zu Elterngeld-/Elternzeit bzw. Partnermonate
Das geht! Und das Elterngeld deines Mannes wird nicht mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, es kommt zu deinem MuSchu-Geld hinzu.
Einfach 7 Wochen vor dem errechneten Termin die Elternzeit beim AG anmelden!
Und nach der Geburt den Antrag bei der Elterngeldstelle ;-))
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.01.2012, 18:54