Guten Tag, ich habe 2004 entbunden und 2 Jahre Erziehungsgeld erhalten. Elternzeit habe ich für 3 Jahre. Da ich nebenberuflich weitergearbeitet habe, hatte ich die voraussichtlich (sehr geringen)Einnahmen aus dem Nebenjob angegeben und dass ich nicht mehr als 5-8 Stunden/Woche arbeite. Wie lange bin ich an diese Angaben gebunden? Dürfte ich im 3. Elternzeitjahr, in dem ich ja kein Erziehungsgeld mehr erhalte, mehr verdienen solange ich nicht über 30 Stunden/Woche arbeite ohne das Amt darüber zu informieren? Vielen Dank für IHre Hilfe. Emily
Mitglied inaktiv - 25.03.2007, 11:35