Hallo Frau Bader :o)
Ich bin zur Zeit in der 30 ssw und arbeite auf 400€ Basis als Zimmermädchen in einem Hotel!
Wegen erheblichen Problemen mit der Chefin und auch körperlichen Problemem bin ich nun seit 3 Wochen krankgeschrieben! Am Montag ist wieder mein erster Arbeitstag und mein Mutterschutz fängt am 31.12 an! Ist es richtig das ich bis zu 6 Wochen am Stück krankgeschrieben sein kann? Ich habe am Dienstag den nächsten Termin beim Arzt der mich dann mit Sicherheit wieder krankschreibt und das wird sicher bis zum Mutterschutz sein!
Reicht also dieser eine Tag ( Montag) als Unterbrechung aus oder zählen die letzten 3 Wochen dann auch MIT zu den 6 Wochen? Ich meine beginnt diese 6 Wochen Frist dann am Dienstag neu?
Ich habe unter so einer schlimmen Art von Mobbing bei meiner Chefin gelitten, das ich ehrlich gesagt auch bis zum Mutterschutz bezahlt werden möchte! Ich hoffe sie verstehen das nicht falsch, aber ich habe wirklich berechtigte Gründe für dieses Verhalten!
Vielen Dank
Sabine
Mitglied inaktiv - 27.11.2003, 14:52
Antwort auf:
Frage wegen Krank in der SS....
Hallo,
reden Sie mit dem Arzt. Ein Beschäftigungsverbot ist besser als eine Krankschreibung, da bekommt man das Gehalt weiter. Es hängt von derArt der Beschwerden ab, was der Arzt ausspricht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2003
Antwort auf:
Frage wegen Krank in der SS....
Hallo nochmal Frau Bader
Uuups, ist dann bisher etwas falsch gelaufen??? Ich habe bisher für die "kranke" zeit trotzdem Gehalt von meiner Chefin bekommmen *wunder*
Oder meinten sie, nach den 6 wochen????
Ich hoffe das ich nun berechtigt mein Geld bekommen habe und nichts zurückzahlen muss???
Nochmal zu meiner Frage: würde denn grundsätzlich ein Tag unterbrechung reichen um mit diesen 6 Wochen Lohnfortzahlung neu zu beginnen?
Nochmal vielen Dank
Sabine
Mitglied inaktiv - 27.11.2003, 15:18
Antwort auf:
Frage wegen Krank in der SS....
Wenn dein Doc dich wegen der gleichen Sache krankschreibt, wird es zu dem letzten Krankenschein addiert.
Dein Gehalt bisher hast du vollkommen zu Recht bezogen! Erst nach 6Wochen Krankheit zahlt die KK.
Mitglied inaktiv - 27.11.2003, 15:34