Hallo,
nach dem neuen Recht gibt es ja die Möglichkeit, daß beide Elternteile Elternzeit zur selben Zeit nehmen können.
1. Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung? Beide bekommen ja dann keinen Lohn / Gehalt. Bekommt man dann 2 x Erziehungsgeld?
2. Kann der Vater von irgendwelchen Institutionen zur Arbeit verpflichtet werden?
3. Muß man zusammen wohnen, wenn beide die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen bzw. ist das auch vom Sorgerecht abhängig?
Vielen Dank!
Mitglied inaktiv - 22.02.2003, 22:18
Antwort auf:
Finanzielle Versorgung bei Elternzeit
Hallo,
wenn beide Eltern EU beantragen, müssen sie schauen, wovon sie leben. Es gibt weder doppeltes EG noch Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2003
Antwort auf:
Finanzielle Versorgung bei Elternzeit
Es wird nur einer Person Erziehungsgeld gezahlt!Für den Anspruch auf Elternzeit muß das Kind im selben Haushalt leben und man muß es überwiegend selbst betreuen!Nicht sorgeberechtigte Väter können Elternzeit mit Zustimmung der Mutter in Anspruch nehmen
Mitglied inaktiv - 23.02.2003, 10:23