Hallo Frau Bader, nochmals wegen der Feiertagsregelung. Wenn ich meinen Chef darauf hinweise, daß der Feiertag ganz normal bezahlt werden müßte, dann sagt er wahrscheinlich, das sei zwar richtig, aber er bei Ihm im Unternehmen würde das nicht so gehandhabt, da ja sonst die anderen die an anderen Tagen arbeiten banachteiligt wären. So ähnlich argumentierte er, wenn man mal einen Tag wegen Krankheit ausfällt. Da solle man halt wann anders mehr arbeiten. Nur wenn die Krankheit länger geht mache er die Lohnfortzahlung. Wie kann ich nun mein Recht durchsetzen bzw. argumentieren? Liebe Grüße Sandra + Lara-Joy Da mein Arbeitstag auf den 3. Oktober fällt, bin ich dafür am 4. Oktober eingeteilt.
Mitglied inaktiv - 23.09.2001, 13:38